Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bekannt und wurde auch bereits im parlamentarischen Verfahren und insbesondere im 23. Ausschuss für Digitales thematisiert.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.01.2026 von Ralf Stegner SPD
Antwort 25.02.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir setzen uns für eine Regelung ein, die es Privatpersonen ermöglicht, statt der eigenen Wohnadresse, eine andere ladungsfähige Adresse anzugeben.
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Antwort 02.04.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Aus unserer Sicht als Die Linke müssen Klarnamen und insbesondere Wohnadressen deutlich besser geschützt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Antwort 19.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.
Antwort 23.01.2026 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.