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(...) Für die Freien Demokraten und ich mich ganz persönlich ist klar: Es hat, abgesehen von der Notstandsgesetzgebung der ersten Großen Koalition, in der Geschichte unseres Landes noch nie eine so lange Phase des Abbaus von Bürgerrechten gegeben wie in den letzten Jahren. Als Datenschutz- und Bürgerrechtspartei werden wir Liberale gegen diese Entwicklung weiterhin Widerstand leisten? (...)


(...) Trotzdem möchte ich Ihnen antworten: Bezüglich des Beschlusses wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Vormundschaftsgericht. Sie können selbstverständlich gegen einen Beschluss Beschwerde einlegen, wenn Sie beschwerdebefugt sind. Von daher müssen Sie zunächst den Beschluss des Gerichts kennen, um sich dann gegebenenfalls dagegen zu wehren. (...)

Sehr geehrter Herr Herrmann,