Antwort 18.05.2026 von Jürgen Hardt CDU
Ich sehe die Überlegungen kritisch. Die einjährige Haltefrist hat sich bewährt und gilt auch bei Gold oder Fremdwährungen. Eine Abschaffung nur für Kryptowährungen würde die steuerliche Systematik durchbrechen und ist zudem nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Aus Sicht der CDU/CSU gibt es daher derzeit keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern.