Antwort ausstehend von Damian Boeselager Volt
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Antwort 27.05.2026 von Angelika Glöckner SPD
Aktuell werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten als „sonstige Einkünfte“ behandelt und unterliegen nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr nicht mehr der Besteuerung.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort ausstehend von Florian Bilic CDU
Antwort ausstehend von Carsten Brodesser CDU