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Das Land schafft neue Fördermöglichkeiten für Tierheime, die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Leider haben die Tierheime in Baden-Württemberg nach wie vor mit hohen Mehrbelastungen zu kämpfen. Nach Ende der Corona-Pandemie ist die Zahl der abgegebenen Tiere an Tierheime stark gestiegen, insbesondere hat die Anzahl großer Hunde sowie die Anzahl unkastrierter Hauskatzen aus Privathaushalten stark zugenommen.
Das Förderprogramm „Charge@BW“ ist seit dem 1. Juli 2023 bei der L-Bank verfügbar.
In einem demokratischen Rechtsstaat ist ein Parteiverbot aus guten Gründen an sehr hohe Hürden geknüpft.
über ein Parteiverbot entscheidet in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung.