Antwort 29.01.2026 von Anna Cavazzini BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wichtig ist: Die Überweisung an den Europäischen Gerichtshof blockiert das Abkommen nicht. Die vorläufige Anwendung des Abkommens wird dadurch nicht verhindert oder verzögert.
Wichtig ist: Die Überweisung an den Europäischen Gerichtshof blockiert das Abkommen nicht. Die vorläufige Anwendung des Abkommens wird dadurch nicht verhindert oder verzögert.
Hierzu habe ich mich bereits auf meinen Social-Media-Kanälen geäußert
Für uns als Linke ist klar: Kritische Infrastruktur darf nicht zum Spekulationsobjekt werden
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist vorgesehen, das GVFG u.a. für innovative Ansätze wie zum Beispiel Magnetschwebebahnen zu öffnen.
Weiterentwicklung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)