Frage von Herbert H. • 13.08.2025

Antwort von Adis Ahmetović SPD • 22.08.2025
Palästinenserinnen und Palästinenser haben das Recht, in ihrer Heimat zu bleiben.
Palästinenserinnen und Palästinenser haben das Recht, in ihrer Heimat zu bleiben.
Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.
Das Thema ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ausdrücklich verankert.
Daher ist es leider nicht möglich, eine konkrete Anzahl von Stunden für Forschungstätigkeit an der HS-Bund anzugeben.