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Danke für Ihre Frage, aber wie kommen Sie darauf, was ist also Ihre Quelle?
Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.
Die SPD-Fraktion wird sich in den parlamentarischen Beratungen für eine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung einsetzen, die Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänglichkeit gewährleistet.
Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, kein Genussmittel. Deshalb soll künftig eine Verschreibung grundsätzlich nur nach persönlichem ärztlichen Kontakt erfolgen.