Antwort 07.08.2026 von Mareike Lotte Wulf CDU
Wir wollen Kinder wirksam schützen, ohne die Vertraulichkeit privater Kommunikation oder eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu gefährden.
Wir wollen Kinder wirksam schützen, ohne die Vertraulichkeit privater Kommunikation oder eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu gefährden.
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten muss amtsangemessen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür klare Vorgaben gemacht, und diese werden umgesetzt.
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung