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Sebastian Fiedler
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Frage von Ralf-Rainer K. •

Wie kann das Informationsfreiheitsgesetz aufrecht erhalten und mit vertrauensvoller KI auch noch organisatorisch und qualitativ erweitert werden?

Als Genosse aus dem südhessischen Griesheim hbe ich große Befürchtungen, dass mit der diskutierten Abschaffung des IFG die Glaubwürdigkeit in der Politik allgemein , im Besonderen jedoch in und für unsere Partei stark gefährdet sind. Setze dich bitte dafür ein, daß das Vorhaben nicht umgesetzt wird.
Mfg
Ralf-Rainer K.

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Antwort von SPD

Lieber Ralf-Rainer,

vielen Dank für Deine Frage. Ich kann Dir versichern, dass ich eine Abschaffung des IFG nicht mitmachen werde.

Zunächst stelle ich gerne klar, dass eine Entscheidung des Koalitionsausschusses noch lange nicht endgültig ist. In unserer Demokratie entscheidet am Ende immer das Parlament und ich kann Dir sicher sagen: Eine faktische Abschaffung des IFG, wie von vielen befürchtet, wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht geben!

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Diese Vereinbarung ist für uns klare Maßgabe. In diesem Zusammenhang muss natürlich geprüft werden, wie das Verfahren in Zukunft sinnvoll optimiert werden kann, um Kosten und Aufwand effizienter zu machen. Das Hinzuziehen von vertrauensvoller KI kann da eine mögliche Lösung sein.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine demokratische Errungenschaft. Wer den Staat moderner machen will, darf Transparenz nicht abbauen. Eine Reform des IFG muss den Zugang zu Informationen einfacher, digitaler und schneller machen. Sie darf nicht die Kontrolle des Staates durch die Presse und die Zivilgesellschaftlich erschweren.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Dazu enthält das IFG nach unserer Einschätzung aber bereits heute notwendige Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange. 

Lediglich Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen müssen nochmal unter den Prüfstand gestellt werden. Eine Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger sowie für Presse und Zivilgesellschaft werden wir jedoch nicht mitmachen.

Ich hoffe, ich konnte Dir deine Frage beantworten.

Herzliche Grüße

Sebastian Fiedler

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