
Die Frage, für welchen Monat laufende Einnahmen zu berücksichtigen sind, wird nicht durch § 9, sondern § 11 SGB II geregelt. § 11 Abs. 2 SGB II bestimmt, dass laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie zufließen.
Die Frage, für welchen Monat laufende Einnahmen zu berücksichtigen sind, wird nicht durch § 9, sondern § 11 SGB II geregelt. § 11 Abs. 2 SGB II bestimmt, dass laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie zufließen.
Die „Zahlungslücke“, die durch die Tatsache entsteht, dass das Bürgergeld monatlich im Voraus, die erste Arbeitsentgeltzahlung jedoch erst am Ende eines Monats erfolgt, kann durch die Regelung des § 24 Abs. 4 SGB II aufgefangen werden.
Da Sie aufgrund einer Eigenbedarfskündigung Ihre angemessene Wohnsituation verlassen mussten und seitdem nicht in der Lage waren, eine Wohnung im angemessenen Rahmen zu finden, sollte sicherlich trotzdem eine Unterstützung möglich sein – zumindest überbrückungsweise bis Sie eine neue angemessene Wohnung gefunden haben
Gerichtlich können wir als Fraktion und auch DIE LINKE als Partei oder einzelne Abgeordnete nicht dagegen vorgehen
Der Regelsatz sollte nicht willkürlich festgesetzt werden. Die jetzige Berechnungsmethode sichert die Existenz und gleicht dynamisch die Inflation aus.