Frage von Michael H. • 05.02.2023

Antwort ausstehend von Marco Holtz Die PARTEI
Ich teile Ihre Sorge, dass Menschen durch Kündigung oder unverhältnismäßig hohe Mieten in existenzielle Schwierigkeiten geraten können.
Bis zum 31. März 2004 wurden die Beiträge der Rentner*innen zur Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte von den Rentner*innen selbst und den Rentenversicherungsträgern getragen
Das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird als Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich aufgrund einer Rechtsverordnung, der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, neu bestimmt.