Antwort 30.07.2025 von Stephan Brandner AfD
Nach einer Namens- und/oder Geschlechtsänderung bleibt der alte Name/Geschlecht im Grundbuch, bis eine Berichtigung beantragt wird
Nach einer Namens- und/oder Geschlechtsänderung bleibt der alte Name/Geschlecht im Grundbuch, bis eine Berichtigung beantragt wird
Mit Blick auf die noch ausstehende Wahl bin ich meinem Gewissen verpflichtet
Den neuesten Nachrichten ist zu entnehmen, dass sich die Koalitionsfraktionen über den Sommer zum Ende der sitzungsfreien Zeit auf eine neue Kandidatin verständigt haben.
Die SPD-Fraktion stand und steht geschlossen hinter unserer Kandidatin Frau Brosius-Gersdorf. Dass sie ihre Kandidatur nun zurückgezogen hat, bedaure ich sehr.