Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Bundestag, wenn ein bundeseigenes Unternehmen Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO nicht erfüllt und interne Diskriminierungsvorwürfe nicht transparent aufgeklärt
Sehr geehrter Herr Al-Wazir,
ich wende mich als ehemaliger Mitarbeiter eines bundeseigenen Unternehmens mit einer grundsätzlichen Frage zur parlamentarischen Aufsicht an Sie.
In meinem früheren Arbeitsumfeld wurden Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO trotz mehrfacher Anfragen bisher nicht vollständig beantwortet. Gleichzeitig waren interne Prozesse zur Klärung von Hinweisen auf mögliche Diskriminierung aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar dokumentiert.
Mich interessiert daher unabhängig von meinem Einzelfall die grundsätzliche Rolle des Parlaments: Welche Instrumente stehen dem Deutschen Bundestag zur Verfügung, um sicherzustellen, dass bundeseigene Unternehmen gesetzliche Pflichten einhalten und Hinweise auf mögliche Diskriminierung transparent behandelt werden?
Sehr geehrter Herr S.,
der Bundestag übt keine unmittelbare Aufsicht über bundeseigene Unternehmen aus. Seine Kontrolle erfolgt mittelbar über die Bundesregierung z.B. durch parlamentarische Instrumente wie Anfragen (Schriftliche Fragen, Kleine Anfragen, etc.), die Ausschussarbeit selbst, in bestimmten Fällen auch durch Untersuchungsausschüsse und natürlich über die Mittelzuweisung an bundeseigene Unternehmen über den Beschluss des Haushalts.
Darüber hinaus arbeitet der Bundestag mit unabhängigen Stellen zusammen, die Diskriminierungsfragen überwachen, wie z.B. der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wenn die Diskriminierung mit der Verarbeitung von Daten zusammenhängt. Zu relevanten Themen können hier Berichte angefordert werden. Der Bundestag berät im Anschluss diese Berichte, greift Empfehlungen auf und kann ggf. politische Maßnahmen, wie Gesetzesänderungen, daraus ableiten.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Tarek Al-Wazir

