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Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Derzeit liegt noch kein konkreter Gesetzentwurf vor. Daher sind viele Details, insbesondere zu möglichen Übergangsregelungen, zur Behandlung bestehender Bestände, zur Verlustverrechnung oder zu möglichen Bagatellgrenzen, noch offen.
Ich halte diese allerdings so nicht für beantwortbar, da es auch bei den Empfehlungen der Rentenkommission nicht darum geht, rein statistisch das Renteneintrittsalter an eine gestiegene Lebenserwartung zu koppeln, sondern auch um die Frage der besonderen individuellen Belastungen im Berufsleben.
Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte.