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Katja Mast
SPD
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Frage von Hannah S. •

Sehr geehrte Frau Mast, mit großer Sorge höre ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz de facto abzuschaffen. Wie werden Sie stimmen? mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S., 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr zwanzig Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.

Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.

Nachdem der Koalitionsausschuss im Juli 2026 politische Eckpunkte für die Reform des IFG beschlossen hat, liegt die weitere konkrete Ausarbeitung derzeit beim Bundesministerium des Innern. Ein Gesetzentwurf müsste anschließend zunächst das weitere Regierungsverfahren durchlaufen und danach parlamentarisch im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden. Dabei gilt das Strucksche Gesetz: „Kein Gesetz kommt aus dem Bundestag so heraus, wie es eingebracht worden ist.“

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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