Weitere Fragen an Katja Mast
Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten keine Änderung bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann.
Nach der derzeitigen Rechtslage können Versicherte des Geburtsjahrgangs 1962 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch "Rente mit 63" genannt, mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten.

