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Nicole Hoffmeister-Kraut
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Frage von Ralf W. •

Wie stehen sie zur Abschaffung der Jahreshaltefrist bei Krypto bzw. Bitcoin. Mfg

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen.

Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer  gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verlust werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen. 

Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre die Frage zu klären, wie eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften gerechtfertigt werden könnte.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Diese Position halte ich für richtig. 

Herzliche Grüße

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL

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