Antwort 26.11.2025 von Bernd Krückel CDU
Zu konkreten Ausgestaltungsdetails und darauf basierenden juristischen Erwägungen kann ich mich nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.
Zu konkreten Ausgestaltungsdetails und darauf basierenden juristischen Erwägungen kann ich mich nicht äußern, da noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen