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Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Aufklärung ist natürlich ein wichtiges Thema.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir darauf drängen, dass die vom BVerfG entwickelten Parameter sachgerecht und vollständig umgesetzt werden.
Sehr geehrter Herr W.,
wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung und für Ihr Engagement, den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu unterstützen.
Die Evaluation findet statt.