Weitere Fragen an Jan-Philipp Beck
Dies orientiert sich an der Einigung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit den Gewerkschaften vom Februar diesen Jahres, die Entgelte der Beschäftigten in drei Schritten zu erhöhen, beginnend mit 2,8 % (mindestens jedoch um 100 Euro) zum 1. April 2026.
Wie ich Ihnen und den weiteren Petentinnen und Petenten auf Ihre Anfragen bereits mitgeteilt hatte, werden die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung momentan durch die niedersächsischen Ministerien geprüft und ausgewertet.
Auf Landesebene fanden in der Vergangenheit vor dem Hintergrund politischer Diskussionen durchaus mal grundsätzliche Überlegungen statt, inwieweit eine zentrale Verwaltung für Schlösser, Baudenkmäler oder kulturelle Bauwerke in Niedersachsen sinnvoll erscheint. Detaillierte Planungen, geschweige denn konkrete Umsetzungsabsichten, gab und gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.

