Frage von Manfred B. • 01.08.2022

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO:
Radiomeldungen zur Warnung vor Blitzern sind nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Warn-Apps hingegen geben eine direkte Warnung für den Autofahrer vor einer Radarkontrolle.
Die Maskenpflicht dient - wie andere Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie auch - dem Schutz von Leben und Gesundheit durch Verhinderung einer Vielzahl schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe
Wir GRÜNE stehen für eine Anschlussregelung zum
9-Euro-Ticket. Diese Anschlussregelung muss die Erfahrungen aus dem 9-Euro-Ticket
aufnehmen und den gestiegenen Ansprüchen der Bevölkerung an den OPNV gerecht
werden.