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(...) Da der Nutzen dieses Projektes in keinem Verhältnis zu seinem Flächenbedarf steht, werde ich mich - wie bereits jetzt - auch nach der Bundestagswahl dafür einsetzen, dass das Projekt eingestellt bzw. der im Bundesfernstraßenneubaugesetz festgeschriebene vorrangige Bedarf für das Straßenbauvorhaben Autobahnanbindung und Ortsumgehung Aurich (B 210 n) gestrichen wird. (...)

(...) Im Falle einer Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans würde ich mich dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben gestrichen wird, und zwar ganz und nicht nur aus dem vordringlichen Bedarf. Diese Autobahnanbindung ist aus vielen Gründen völlig sinnlos. Für mich ist unter anderem ein entscheidender Ablehnungsgrund, dass der gesamte Verkehr aus Richtung Oldenburg davon gar nicht profitieren kann. (...)

(...) Ich habe allerdings auch Verständnis für die Brandenburger PendlerInnen, die diese Straße täglich nutzen um zu ihrer Arbeit zu gelangen wie auch für die BerlinerInnen, die am Wochenende ins städtische Umland fahren. Leider ist der ÖPNV nicht so ausgebaut und lässt sich vermutlich auch nie derart ausgestalten, dass Berlin auf seine Ausfallstraßen verzichten könnte. Die L33 hat eine solche Funktion. (...)

(...) Die Einstellung des Bahnbetriebes und Stilllegung einer Strecke bedeutet jedoch noch nicht das endgültige Aus für eine Strecke. So lange die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht erfolgt ist, kann jede Strecke wieder aktiviert werden, auch wenn dies im Regionalplan vorerst aus nachvollziehbaren Gründen nicht verankert ist. (...)