Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, etwa durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist von der Aktivrente ausgeschlossen, unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit

Julia Eisentraut vor verschwommenem, städtischen Hintergrund
Antwort ausstehend von Julia Eisentraut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bild von Jan Matzoll
Antwort ausstehend von Jan Matzoll BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Stefan Engstfeld
Antwort ausstehend von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN