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Frage von Roman S. •

Warum ist geplant ohne individuelle Prüfung ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, obwohl tatsächlich gar kein Einkommen erzielt wurde und wird? Verstößt das nicht gegen das Alimentationsprinzip?

Sehr geehrter Herr MdB Castellucci,

warum ist geplant, ohne individuelle Prüfung ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, obwohl tatsächlich gar kein Einkommen erzielt wurde / wird? Verstößt das nicht gegen das Alimentationsprinzip?

Für geringe Bezüge wie dem Kindergeld (ca. 3.000 €/Jahr) fordern Familienkassen akribisch jährliche Belege.

Beim Familienzuschlag plant der Bund nun das Gegenteil: Er unterstellt pauschal und ungeprüft ein fiktives Einkommen von rund 22.000 € im Jahr.

Wenn das Doppelverdiener-Modell die Lebensrealität abbildet, müsste der Staat dieses Einkommen unbürokratisch digital gestützt prüfen – etwa über eine freiwillige Freigabe der Steuerdaten beim Finanzamt.

Eine bloße Fiktion zulasten der Betroffenen ist reine Willkür.

Wenn Doppelverdiener zudem ohnehin der Standard sind, dürfte der Verzicht auf diese Pauschalkürzung den Bundeshaushalt kaum belasten.

Wie rechtfertigen Sie diesen Widerspruch?

Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Roman S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.09.2026.

Die Kritik am geplanten Partnereinkommen ist mir bekannt, und ich kann sie gut nachvollziehen. Sie benennen einen der zentralen Streitpunkte des Vorhabens.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2025 entschieden, dass sich die Mindestbesoldung an den mittleren Einkommen in Deutschland orientieren und eine bestimmte Mindesthöhe erreichen muss.

Weil heute in vielen Familien beide Partner zum Einkommen beitragen, sieht das Bundesinnenministerium in seinem Gesetzentwurf vor, bei dieser Berechnung künftig ein typisiertes Partnereinkommen von 22.648 Euro brutto im Jahr für 2026 zu berücksichtigen.

Für bestimmte Fälle, etwa bei der Pflege von Angehörigen, bei Elternzeit im ersten Lebensjahr eines Kindes oder wenn der Partner aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig ist, sieht der Entwurf einen ergänzenden Familienzuschlag vor. Die Betroffenen müssten die entsprechenden Voraussetzungen allerdings selbst mitteilen und nachweisen. Ob die pauschale Berücksichtigung eines Partnereinkommens mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Ein Entwurf dazu wird derzeit überarbeitet. Sobald die Bundesregierung ihn beschlossen und in den Bundestag eingebracht hat, werden wir uns mit Ihren Fragen intensiv befassen. Dabei werde ich mich dafür einsetzen, dass insbesondere die Berücksichtigung des Partnereinkommens eingehend geprüft wird, auch im Rahmen einer möglichen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss. Ihren Vorschlag, tatsächliche Einkommen unbürokratisch und digital zu berücksichtigen, nehme ich gerne in die Beratungen mit.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci

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