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Frage von Roman S. •

Warum ist geplant ohne individuelle Prüfung ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, obwohl tatsächlich gar kein Einkommen erzielt wurde und wird? Verstößt das nicht gegen das Alimentationsprinzip?

Sehr geehrter Herr MdB Oster,

warum ist geplant, ohne individuelle Prüfung ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, obwohl tatsächlich gar kein Einkommen erzielt wurde / wird? Verstößt das nicht gegen das Alimentationsprinzip?

Für geringe Bezüge wie dem Kindergeld (ca. 3.000 €/Jahr) fordern Familienkassen akribisch jährliche Belege.

Beim Familienzuschlag plant der Bund nun das Gegenteil: Er unterstellt pauschal und ungeprüft ein fiktives Einkommen von rund 22.000 € im Jahr.

Wenn das Doppelverdiener-Modell die Lebensrealität abbildet, müsste der Staat dieses Einkommen unbürokratisch digital gestützt prüfen – etwa über eine freiwillige Freigabe der Steuerdaten beim Finanzamt.

Eine bloße Fiktion zulasten der Betroffenen ist reine Willkür.

Wenn Doppelverdiener zudem ohnehin der Standard sind, dürfte der Verzicht auf diese Pauschalkürzung den Bundeshaushalt kaum belasten.

Wie rechtfertigen Sie diesen Widerspruch?

Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße

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