Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
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Antwort 16.03.2026 von Mark Helfrich CDU
Der von Ihnen angesprochene Antrag der Fraktion Die Linke unterschätzt die Komplexität der Besteuerung erheblich und stellt den Zusammenhang zwischen Erben und Steuern sehr verkürzt dar.
Antwort 23.02.2026 von Heike Sudmann Die Linke
Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
Antwort ausstehend von David Christopher Stoop Die Linke
Antwort 24.02.2026 von Dennis Thering CDU
Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.
Antwort ausstehend von Baris Önes SPD