Ist das aus ihrer Sicht eine Aufgabe der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft? Hat der rot-grüne Senat in Hamburg keine Pressesprecherin?
Veit sieht Reformbedarf bei Volksgesetzgebung
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article69998286ee35d0f0647c2b03/veit-sieht-reformbedarf-bei-volksgesetzgebung.html
Sehr geehrte Frau L.,
die Präsidentin ist die höchste Repräsentantin der Bürgerschaft, sie vertritt das Parlament nach außen und steht an der Spitze der Bürgerschaftskanzlei. In dieser Rolle ist es legitim und berechtigt, sich öffentlich zu Fragen zu äußern, die die Funktionsfähigkeit, Integrität und Ausgestaltung parlamentarischer und direktdemokratischer Verfahren betreffen.
Gerade bei der Volksgesetzgebung liegt ein möglicher Reformbedarf im Regelwerk (z. B. Transparenz- und Offenlegungspflichten für Spenden, Rechenschaft, faire Rahmenbedingungen) – und diese Regeln werden gesetzlich festgelegt bzw. geändert. Dazu ist in Hamburg in erster Linie die Bürgerschaft als Gesetzgeberin zuständig.
Der Hamburger Senat hat einen eigenen Pressesprecher. Christopher Harms spricht seit Mai 2025 für den Senat.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Kienscherf

