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Thorsten Frei
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Frage von Benjamin H. •

Widerspricht das geplante Vergesellschaftungsverbot durch Bundesgesetz Art. 15 des Grundgesetzes?

Sehr geehrter Herr Frei,

im Ergebnis der Koalitionsausschusses "Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" unter Punkt 18 wird gefordert, dass die "Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich" sein soll. Durch Art. 15 des Grundgesetzes wird aber ausdrücklich eine Vergesellschaftung von "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel [...] in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft" ermöglicht.

Stellen sich CDU/CSU und die SPD hier nachweislich gegen das Grundgesetz? Und wenn ja, wie planen die Regierungsparteien noch unsere Grundrechte einzuschränken?

Glauben Sie, dass Sie damit vor den Verfassungsgerichten bestehen werden?

Und ist Ihnen bewusst, dass eine Niederlage von CDU/CSU und SPD vor den Verfassungsgerichten der AfD, wie zuvor schon mal bei der Ampelkoalition, ermöglichen wird Ihre Koalition als verfassungsfeindlich zu bezeichnen, wodurch sie selbst weiter gestärkt wird?

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