Frage von Frank S. •

Warum stehen erneut unzureichende finanzielle Mittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete und Staatssekretärin Lindlohr,
leider ist das Wohnraumförderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg erneut unzureichend ausgestattet. Hunderte von bewilligungsreife Anträge (sic!) stapeln sich bei der L-Bank. Es könnte sofort mit dem Bau und der energetischen Sanierung von hunderten (bezahlbaren) Wohnungen begonnen werden. Gepaart mit Aufträge für die Bauwirtschaft, insbesondere Handwerk und Mittelstand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier nicht schnellstens, sinnvoll eingesetzte Mittel, ausgereicht und entsprechend üppig ausgestattet werden. Schon heute sollen die Mittel für das ganze Jahr 2025 für die soziale Wohnraumförderung aufgebraucht sein. Es bedarf schnellstens umfassender Verstärkung der Mittel. Es wäre nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten, wenn man sich mal mit wirklichem „Wumms“ diesem Thema widmet. Eigenlob über das tolle Programm hilft ja nichts, wenn Anträge nicht bewilligt werden oder man mind. 1 Jahr warten muss.

Andrea Lindlohr Bild 2021
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

für Ihre Nachricht und für Ihre Geduld danke ich Ihnen vielmals. Es freut mich, dass Sie sich Gedanken für mehr bezahlten Wohnraum machen.

Die Nachfrage nach den Förderangeboten des Förderprogramms Wohnungsbau BW ist ungebrochen hoch. Das zeigt, dass der Bedarf für diese Unterstützung da ist und die Fördermittel auch da hingehen, wo sie gebraucht werden. Es ist richtig, dass nach aktuellem Stand in der Regel von einer Wartezeit – ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Bewilligungsstelle (L-Bank) – von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung (Förderzusage) auszugehen ist. Darauf sind nach unserer Erfahrung die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller eingestellt und finden Lösungen zur Überbrückung. 

Bislang war es der L-Bank nur möglich, Bewilligungen aus den zugewiesenen Landesmitteln auszusprechen, da die Bundesmittel des Programmjahres 2025 den Ländern noch nicht zur Verfügung standen. Hintergrund war, die noch ausstehende Zustimmung aller Länder zur notwendigen Bund-Länder-Vereinbarung. Diese ist zwischenzeitlich erfolgt, sodass nun auch die Bundesmittel für das Programmjahr 2025 bereitstehen.

Ich kann Ihnen versichern, wo wir als Land zuständig sind, mobilisieren wir, was möglich ist, um uns der schwierigen Lage im Wohnungsbau entgegenzustemmen. Im Doppelhaushalt 2025/26 stehen mehr als 1,5 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung bereit, nicht nur für Mietwohnraum, sondern auch für das selbstgenutzte Eigentum. Seit das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen den Betrieb aufgenommen hat, haben wir damit die Wohnraumförderung verdreifacht. Ich finde, das ist ein klares Signal, dass die Bedeutung des Themas bezahlbarer Wohnraum ohne Wenn und Aber erkannt und mit entsprechendem Nachdruck angegangen wird.

Mit Geld allein werden wir die Krise aber nicht lösen. Um den Wohnungsbau in seiner ganzen Breite zu stärken, bedarf es zentral einerseits der Verbesserung seiner grundsätzlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und andererseits muss Bauen schneller, einfacher und günstiger werden. In diese Richtungen voranzukommen, ist ein zentrales politisches Ziel der Landesregierung. Die Reform der Landesbauordnung, die seit wenigen Tagen gilt, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. 

Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr S., für Ihr anhaltendes Interesse an diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindlohr

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