Inwieweit werden bei der Ausarbeitung des Suizidpräventionsgesetzes auch besonders vulnerable Gruppen - insbesondere Menschen im Autismus-Spektrum - berücksichtigt?
Meine persönliche Erfahrung ist, dass bestimmte vulnerable Gruppen häufig nicht berücksichtigt werden, falls sie nicht explizit benannt werden. Beispielsweise werden bei den Themen Diversität und Barrirefreiheit neurodivergente Personen i.d.R. nicht mitgedacht. Dabei machen diese einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung aus, 1% sind im Autismus-Spektrum und etwa 5% haben ADHS.
Gerade beim Thema Suizid wird deutlich, wie prekär und dramatisch die Situation für Menschen im Autismus-Spektrum ist. Studien legen nahe, dass sie viermal so häufig an Depressionen leiden. Suizide sind sogar neunmal so häufig. Letzteres betrifft in besonderem Maße Autistinnen. Menschen im Autismus-Spektrum sterben darüber hinaus 15 Jahre früher im Vergleich zur Gesamtbevölkerung.
Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass es im Gesundheitswesen viel zu wenige kompetente Fachkräfte gibt und Neurodiversität kein Thema bei Ausbildung und Studium sind. Das führt zu Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen.

Sehr geehrter Herr H.,
für Ihre Frage danke ich Ihnen. In der vergangenen Legislaturperiode hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit der Abgeordneten der demokratischen Fraktionen den Antrag "Suizidprävention stärken" verabschiedet. Hierin wird die Notwendigkeit eines zielgruppenspezifischen Vorgehens betont.
Auch wenn der Antrag nicht mehr für die neue Legislaturperiode bindend ist, so stellt er doch aus unserer Sicht als Abgeordnete die Leitplanken dar, die für einen neuen Gesetzentwurf zu beachten und umzusetzen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze