Hat die Kurzarbeit negative Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsantrag?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich habe vor über zwei Jahren in Berlin den Antrag auf Einbürgerung gestellt, und wie es aussieht, wurde dieser bisher von der Ausländerbehörde nicht bearbeitet. Jedenfalls versuche ich mithilfe eines Anwalts den Grund herauszufinden. Leider läuft es in der Firma, in der ich arbeite, momentan nicht gut. Deshalb bin ich seit fast drei Monaten in Kurzarbeit und aktiv auf Jobsuche. Hat diese Situation (Kurzarbeit) einen negativen Einfluss auf meinen Antrag? Kann ich trotzdem eingebürgert werden (ich beziehe keine Sozialleistungen)?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die Schilderung Ihres Falles.
Kurzarbeit steht einer Einbürgerung nicht entgegen. Ausgeschlossen sind nur Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch, wo Kurzarbeitergeld nicht darunter fällt. Sollte die aktuelle Einkommenssituation aufgrund des Kurzarbeitergeldes verhältnismäßig prekär ausfallen, wird die Einbürgerungsbehörde sicherlich genauer auf die Einkommensprognose schauen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie neben Ihrer aktuellen Beschäftigung auch darlegen, dass Sie insgesamt über eine gute Arbeitsmarktperspektive verfügen (beispielsweise über Ihre Ausbildung oder Ihre bisherige Erwerbsbiographie). Ich würde Ihnen daher empfehlen, Ihre Einkommenssituation ebenfalls mit Ihrer anwaltlichen Vertretung oder einer sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) abzusprechen. (hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung)
Und da Sie die Verfahrenszeiten ansprechen: Als Berliner Bundestagsabgeordneter verfolge ich die Situation in "meinem" Bundesland natürlich besonders. Ich bin deshalb froh, dass durch die Zentralisierung und Digitalisierung sowie die Einstellung von zusätzlichem Personal beim Landesamt für Einwanderung die jährlichen Bewilligungszahlen deutlich nach oben gegangen sind. So konnten die Einbürgerungszahlen von 2023 auf 2024 von 8.000 auf über 20.000 Fälle gesteigert werden. Für 2025 sind über 40.000 Entscheidungen abzusehen. (https://www.berlin.de/aktuelles/9400279-958090-berlin-steigert-die-zahl-der-einbuergeru.html) Ich hoffe, dass dies auch in Ihrem Fall zu einem schnellen Verfahrensabschluss führt und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir