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Sabine Poschmann
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Frage von Heike B. •

Bestandsschutz übergroßer Lauben - Wenn meine Mutter den Pachtvertrag kündigt, muss Sie dann auf 24 m2 zurückbauen?

Sehr geehrte Frau Poschmann, meine Mutter besitzt eine übergroße Laube in einer Kleingartenanlage in der ehemaligen DDR. Sie hat die Laube 1994 in ihrer jetzigen Größe so gekauft. Leider hat sie keine Baugenehmiung beim Kauf der Parzelle für ihre Unterlagen bekommen. Nach Aussagen von anderen Pächtern, wurde wohl eine Baugenehmigung für die Laube im Jahr 1963 gestellt und auch erteilt, aber Anfang der 80er Jahre noch einmal angebaut.
Nun meine Frage: Wenn meine Mutter den Pachtvertrag kündigt, muss Sie dann auf 24 m2 zurückbauen?
Wir haben ein Schreiben vom "parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Achim Großmann, antwortet auf die Anfrage des BDG im Ministerium zum Thema : Bestandsschutz von Gartenlauben bei Pächterwechsel" vorzuliegen, wo unter anderem auch drinn steht, dass bei geduldeten unrechtmäßig übergroßen Lauben ab 25 Jahre der Duldung bei Pächterwechsel nicht zurück gebaut werden müssen. Ist dass so? Mfg. Fr. B.

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