Antwort 30.05.2023 von Volker Wissing parteilos
Zum Abschluss und Fortbestand des Abonnements sind entsprechende Daten nötig. Unberührt bleiben andere Tickets der Verkehrsverbände.
Zum Abschluss und Fortbestand des Abonnements sind entsprechende Daten nötig. Unberührt bleiben andere Tickets der Verkehrsverbände.
Im finalen Gesetz gibt es das Recht auf Anonymität nicht, das “Know your Business Customer” Prinzip gilt allein für Händler auf Online-Marktplätzen.
im Rahmen der Beratungen des Digitale-Dienste-Gesetzes habe ich eine Regelung vorgeschlagen, derzufolge Diensteanbieter „vernünftige Anstrengungen“ zur anonymen Bereitstellung ihrer Dienste unternehmen sollten.
Ja
Wer anonym zahlen will, muß Bargeld verwenden. Der e-Euro wäre nur akzeptabel, wenn er dauerhaft frei von staatlichem Zugriff wäre. Das ist er sicherlich nicht.