
Die Unterstützung eines völkerrechtswidrig angegriffenen Landes ist völkerrechtlich durch Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen legitimiert. Deutschland, die USA und weitere Unterstützer der Ukraine handeln nicht nur legal, sondern ausdrücklich im Sinne der UN-Charta, um den Frieden wiederherzustellen und das Gewaltverbot durchzusetzen.

Es gibt keine direkte Beteiligung an Kampfhandlungen. Diese Linie ist aus Sicht der CDU richtig und notwendig, um Eskalationen zu vermeiden, dennoch der Ukraine wirksam beizustehen und Europas Sicherheit zu gewährleisten.

Für den Fall, dass es zu einem Besuch in Deutschland überhaupt kommen sollte, wird es seitens der Bundesregierung eine sehr sorgfältige und detaillierte Prüfung geben müssen.


Sie können die Kriterien der Entwicklungszusammenarbeit den Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entnehmen.

Grundsätzlich gilt: Ja, eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach lohnt sich auf jeden Fall – ökologisch wie ökonomisch