Frage von Amir K. • 23.04.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 23.04.2025
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts. Es bleibt bei der regulären Einbürgerung nach fünf Jahren, den Sprachanforderungen und der doppelten Staatsangehörigkeit.
Frage von Renat A. • 22.04.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 23.04.2025
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
Frage von Gabriele B. • 22.04.2025

Antwort ausstehend von Johann Wadephul CDU
Frage von Ali S. • 22.04.2025

Antwort von Hakan Demir SPD • 23.04.2025
Die verkürzten Fristen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte gelten bei ehemaligen Geduldeten nicht. Für Sie kommt also die Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach den regulären Voraussetzungen (nachzulesen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes) in Frage.