Ates Gürpinar
Ates Gürpinar
Die Linke
95 %
21 / 22 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Frederik R. •

Wie gedenken Sie, im Rahmen der Notfallreform die klinische Ausbildung von Notfallsanitätern zu überarbeiten und die Qualität zu sichern?

Die klinische Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern ist vielfach mangelhaft. Es erfolgt eine Zuordnung zur Pflege, nicht zum ärztlichen Dienst, während NotSan in der klini-schen Ausbildung insbesondere die praktische Umsetzung heilkundlicher Fähigkeiten erlernen sollen, nachdem diese zuvor in den schulischen Ausbildungsabschnitten theoretisch gelehrt wur-den. Dies führt zu drastischen Unterschieden in der Qualität der klinischen Ausbildung und daraus resultierend gravierenden Versorgungsdefiziten, aus welchen bei faktischem Nicht-beherrschen einer zu erlernenden heilkundlichen Maßnahme ein Patientenschaden resultieren kann. Zum aktu-ellen Zeitpunkt besteht für die Kliniken jedoch kein Anreiz, eine adäquate Ausbildung sicherzu-stellen; hierzu bedürfte es einer Verpflichtung der Kliniken, die Ausbildung wie vorgesehen si-cherzustellen und eines Ordnungswidrigkeitstatbestands bei Nichterfüllung. Wie gedenken Sie, die Qualität der klinischen Ausbildung sicherzustellen?

Ates Gürpinar
Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr R.


Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Probleme, die Sie schildern, sehen wir auch. Die Qualität der Ausbildung ist ein Grundpfeiler der Notfallversorgung und muss sichergestellt werden!


In unserem Antrag zur Notfallreform fordert die Linke im Bundestag bundeseinheitliche, verbindliche Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rettungsdienst, konkret:
"Die Aus-, Fort- und Weiterbildung wird durch ein einheitliches Curriculum für die Notfallsanitäter/-innenausbildung (inkl. der Praxisanleitung), eine verpflichtende Rezertifizierung und interprofessionelle Ausbildung vereinheitlicht. Notfallsanitäter/-innen erhalten bundesweit einheitliche heilkundliche Kompetenzen, einschließlich der rechtssicheren Ausübung eigenständiger heilkundlicher Maßnahmen auch in Fällen, bei denen nicht eine unmittelbare Lebensgefahr bzw. das Risiko von Folgeschäden vorliegt, unabhängig von den jeweiligen ärztlichen Leitungen im Rettungsdienst." (https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105822.pdf)
Damit möchten wir eine bundeseinheitliche Ausbildung von Notfallsanitäter/-innen gewährleisten.


Eine genauere Differenzierung der einzelnen Ausbildungsabschnitte (Schule, Lehrwache, Krankenhaus) enthält der Antrag in dieser Form noch nicht. Das betrifft auch die von Ihnen angesprochene Zuordnung in den Krankenhäusern. Das wäre ein möglicher Punkt für Folgeanträge. Danke für den Hinweis.


Ein ähnliches Problem betrifft die Lehrrettungswachen. Dort erleben die Auszubildenden aktuell eine unterschiedliche praktische Anwendung der Kompetenzen, da diese je nach Landkreis unterschiedlich sind. Das adressieren wir durch die im Antrag geforderten einheitlichen heilkundlichen Kompetenzen.


Mit freundlichen Grüßen
Ates Gürpinar

Was möchten Sie wissen von:
Ates Gürpinar
Ates Gürpinar
Die Linke

Weitere Fragen an Ates Gürpinar