Frage von Michael S. • 03.09.2026
Antwort 07.09.2026 von Philipp Rottwilm SPD
Derzeit gilt die einjährige Haltefrist für private Kryptowerte weiterhin unverändert nach § 23 EstG. Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt.
Frage von Michael W. • 03.09.2026
Antwort 03.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Zugleich ist klar: Prävention allein löst die akuten Finanzierungsprobleme der GKV nicht kurzfristig.
Frage von Magali Z. • 03.09.2026
Frage von Stefanie R. • 02.09.2026
Antwort 03.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Ich halte derzeit das erste Risiko für größer. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind außerordentlich hoch. Die Gefahr eines eines juristischen Scheiterns halte ich für ausgesprochen evident.
Frage von Manfred G. • 02.09.2026
Frage von Andrea A. • 02.09.2026
Antwort 10.09.2026 von Christoph de Vries CDU
Die Bundesregierung kann – und wird – jedoch reagieren, wenn sich zentrale Risikofaktoren für die Versorgungssicherheit deutlich verschärfen.

