Werden Sie einer Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte zustimmen? Und halten Sie dann eine Bestandsschutzregelung für bereits erworbene Bestände für zwingend?
Sehr geehrter Herr Dr. Philipp Rottwilm,
ich bin Rentner und habe meine Altersvorsorge zusätzlich durch Investitionen in Kryptowährungen abgesichert.
Die Abschaffung der einjährigen Haltefrist und ein Wegfall des Bestandsschutzes hätte für mich daher sehr negative und schmerzhafte finanzielle Folgen.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr S.,
zunächst einmal möchte ich auf meine Antwort hier auf abgeordnetenwatch.de vom 30.07.2026 hinweisen.
Die Bundesregierung diskutiert eine Reform, bei der Kryptowerte künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden könnten. Bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 haben wir eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen angekündigt.
Derzeit gilt die einjährige Haltefrist für private Kryptowerte weiterhin unverändert nach § 23 EstG. Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Rottwilm

