Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Julian Pahlke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Gitta Connemann | CDU/CSU | 25 - Unterems | Dagegen gestimmt | |
Anja Troff-Schaffarzyk | SPD | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Joachim Wundrak | AfD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt | |
Siemtje Möller | SPD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Nicht beteiligt | |
Anne Janssen | CDU/CSU | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt | |
Amira Mohamed Ali | DIE LINKE. | 27 - Oldenburg - Ammerland | Enthalten | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Susanne Menge | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Christian Dürr | FDP | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Christina-Johanne Schröder | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Nicht beteiligt | |
Daniel Schneider | SPD | 29 - Cuxhaven - Stade II | Dafür gestimmt | |
Enak Ferlemann | CDU/CSU | 29 - Cuxhaven - Stade II | Dagegen gestimmt | |
Stefan Wenzel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 29 - Cuxhaven - Stade II | Nicht beteiligt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dagegen gestimmt | |
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt | |
Jens Beeck | FDP | 31 - Mittelems | Dafür gestimmt | |
Silvia Breher | CDU/CSU | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dagegen gestimmt | |
Peggy Schierenbeck | SPD | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dafür gestimmt | |
Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dagegen gestimmt | |
Gero Hocker | FDP | 34 - Osterholz - Verden | Dafür gestimmt | |
Andreas Mattfeldt | CDU/CSU | 34 - Osterholz - Verden | Dagegen gestimmt | |
Lars Klingbeil | SPD | 35 - Rotenburg I - Heidekreis | Dafür gestimmt |
Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.
Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.
Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.
Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:
- Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
- Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
- Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.
Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.
Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.