Ausnahme von der „Schuldenbremse“

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 stimmte der Bundestag über einen Antrag der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für den Entwurf. 290 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
385
Dagegen gestimmt
290
Enthalten
0
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Nicht beteiligt
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HoffmannBettina HoffmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Christoph HoffmannChristoph HoffmannFDP282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN221 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Bruno HönelBruno HönelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska HoppermannFranziska HoppermannCDU/CSU22 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Jasmina HostertJasmina HostertSPD260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HuberJohannes Huberfraktionslos214 - Freising Dagegen gestimmt
Frontales Foto von Verena HubertzVerena HubertzSPD203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Markus HümpferMarkus HümpferSPD250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE.87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU144 - Unna I Dagegen gestimmt
Portrait von Gerrit HuyGerrit HuyAfD226 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf in der BeekOlaf in der BeekFDP140 - Bochum I Dafür gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU214 - Freising Nicht beteiligt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt

Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.

Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.

Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.