Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Peter Beyer | CDU/CSU | 105 - Mettmann II | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Mario Czaja | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Thomas Erndl | CDU/CSU | 227 - Deggendorf | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dagegen gestimmt | |
Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dagegen gestimmt | |
Matthias Hauer | CDU/CSU | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt | |
Stefan Nacke | CDU/CSU | 129 - Münster | Dagegen gestimmt | |
Susanne Hierl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Christoph Ploß | CDU/CSU | 21 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Thomas Jarzombek | CDU/CSU | 106 - Düsseldorf I | Dagegen gestimmt | |
Markus Reichel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Dagegen gestimmt | |
Ottilie Klein | CDU/CSU | 75 - Berlin-Mitte | Nicht beteiligt | |
Catarina dos Santos-Wintz | CDU/CSU | 88 - Aachen II | Dagegen gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt | |
Armin Schwarz | CDU/CSU | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Katja Leikert | CDU/CSU | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Klaus Mack | CDU/CSU | 280 - Calw | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dagegen gestimmt | |
Sabine Weiss | CDU/CSU | 113 - Wesel I | Dagegen gestimmt | |
Norbert Maria Altenkamp | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Mareike Lotte Wulf | CDU/CSU | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.