
(...) Der Kinderfreibetrag kostet den Staat gar nichts, da er die Eltern in die Lage versetzen soll, Kinder gut zu versorgen. Ein Kind, welches in einem gesunden Elternhaus aufwächst und eine gute Erziehung erhält, wird im Leben für sich selbst sorgen können und in der Regel keine staatliche Hilfe benötigen, sondern viel zum Allgemeinwohl beitragen. (...)

(...) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) rechnet bei der über die Kindergeldzahlung hinausgehende Entlastung durch den Kinderfreibetrag mit einer Summe von rund 3 Mrd. € für das Jahr 2015. (...)

(...) 17,2 Mio. Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird. Der finanzielle Umfang des Familienleistungsausgleichs betrug etwa im Jahr 2013 insgesamt rd. (...)

(...) Der Kinderfreibetrag ist um 144 Euro für das Jahr 2015 und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 gestiegen. Grundlage dafür war der 10. (...)

(...) Der Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro angehoben und steigt ab dem Jahr 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro. Damit wurden die Vorgaben aus dem zehnten Existenzminimumbericht der Bundesregierung zur Anhebung der Existenzminima für Kinder und Erwachsene umgesetzt. (...)

(...) Bei Kindergeld und Kinderfreibeträgen handelt es sich um zentrale Instrumente des (steuerlichen) sog. Familienleistungsausgleichs. (...)