Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Christina Schwarzer
Antwort von Christina Schwarzer
CDU
• 13.02.2015

(...) Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung erhält von dem Zeitpunkt an, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die die betreffende Person ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre. (...)

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