

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2015 via „abgeordnetenwatch.de“. Im Bereich des Zivilprozessrechts, speziell zur Vertretungsbefugnis von Inkassounternehmen vor den Gerichten gibt es keine neuerlichen Überlegungen. Nach der aktuellen Rechtslage (und das ist bereits seit Jahren so) gibt es für Inkassounternehmen keine privilegierten Vertretungsberechtigungen vor Gericht. (...)

(...) Erlauben Sie mir zunächst einige Anmerkungen zu Inkasso-Unternehmen im Allgemeinen. Die Arbeit der Inkassounternehmen ist für die deutsche Wirtschaft insgesamt unverzichtbar, da viele Unternehmen sich nicht in der Lage sehen, ein eigenes Forderungsmanagement zu betreiben. (...)

(...) Meiner Auffassung nach war das von schwarz-gelb verabschiedete Gesetz ( http://npl.ly.gov.tw/pdf/8449.pdf ) nicht ausreichend, um Abzocke mit Inkassoforderungen einen Riegel vorzuschieben. (...)

(...) Inkassounternehmen dürfen Gläubiger nicht vor Gericht vertreten. So hat es das Amtsgericht Köln im Jahr 2012 festgestellt (Beschluss vom 04.11.2012; 72 IN 336/06). (...)
