
(...) Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken teile ich indes nicht, denn sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung unter den engen Maßgaben für zulässig erklärt, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung gesetzt werden. (...)

(...) Branchen, die die „Besondere Ausgleichsregelung“ nutzen können, müssen nachweislich bestimmte Kriterien erfüllen. Die Mehrbelastung hinsichtlich der EEG-Umlage beträgt dabei lediglich 0,001 Cent, also ein Tausendstel Cent pro Kilowattstunde. Der Nutzen für die betroffenen Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze ist jedoch umso höher. (...)

(...) Der Abruf von Standortdaten wurde generell verschärft. Zu geschäftlichen Zwecken gespeicherte Daten dürfen nicht mehr abgerufen werden. (...)

(...) Was die von Ihnen angesprochene konkrete Frage betrifft, setze ich darauf, dass zwischen Deutschland und den USA Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise erreicht werden kann. Die Tatsache, dass aus den Snowden-Beständen immer wieder scheibchenweise, unvollständig und unüberprüfbar kompromittierendes Material der Öffentlichkeit zugespielt wird, ist für mich kein Grund, die für die Sicherheit Deutschlands notwendige Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten von ausländischen Partnern in Frage zu stellen. (...)


(...) Lüdecke. Insbesondere bei solchen komplexen Fragenstellungen wie dem Klimasystem und dem Klimawandel ist es für mich selbstverständlich, möglichst viele Blickwinkel und Argumente in die Betrachtung miteinzubeziehen. Den in dem Artikel vorgetragenen Argumenten kann ich allerdings nicht folgen. (...)