

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.05.2017. Nach Abstimmung des Vorgehens zur Anwendung der geänderten Berechnungssystematik zwischen Bundesfinanzministerium und Länderfinanzverwaltungen und der mittlerweile erfolgten, notwendigen technischen Anpassungen zur Umsetzung dieser Veränderungen. Am 1. (...)

(...) Januar 2017 — VI R 75/14 — hat der BFH abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung entschieden, die Regelung des § 33 Absatz 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass bei der Berechnung der zumutbaren Belastung nur der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der die im Gesetz genannte Betragsstufe übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet wird. Die Höhe der zumutbaren Belastung bemisst sich nach einem bestimmten Prozentsatz (1 bis 7 %) des Gesamtbetrags der Einkünfte in Abhängigkeit von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl. Bislang wurde sie einheitlich nach dem höheren Prozentsatz berechnet, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der im Gesetz genannten Betragsstufe überschritt. (...)


(...) Damit wird es nicht zu einer grenzenlosen Ausweitung von ÖPP bei Bundesfernstraßen kommen. Die Bundesfernstraßengesellschaft steht unter der Kontrolle des Deutschen Bundestags. (...)

Sehr geehrter Herr Schüttler,