Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

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Antwort von Ute Finckh-Krämer
SPD
• 27.12.2015

(...) In jedem Fall müsste sehr genau überlegt werden, wer Anspruch auf das bedingungslose Grundeinkommen hätte - alle, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben? Was ist mit deutschen Staatsangehörigen, die teilweise oder ganz im Ausland leben und arbeiten, mit Deutschen, die in Grenzgebieten eine Wohnung oder ein Haus auf der anderen Seite der Grenze haben, weil dort die Miete niedriger oder das Bauland billiger ist, mit über die Grenze zur Arbeit nach Deutschland pendelnden Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, mit Menschen doppelter Staatsangehörigkeit, wenn in mehreren europäischen Ländern ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde? (...)

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