Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Maria Michalk
Antwort von Maria Michalk
CDU
• 18.07.2012

(...) Die Unterschiede bei den Beträgen des Schonvermögens sind in den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für die Leistungen Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem SGB XII begründet. Gilt das SGB II für erwerbsfähige Arbeitslose, so ist das SGB XII für Personen gedacht, die nicht erwerbsfähig sind und aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. (...)

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