
Sehr geehrter Herr Krieter,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.

(...) 1 GG basiert. Danach steht es jedem Einzelnen frei, Verträge mit Vertragspartnern seiner Wahl abzuschließen sowie den Vertragsgegenstand frei zu bestimmen. Allerdings dürfen die Verträge nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. (...)

(...) Sicher haben Sie dafür Verständnis, dass eine Vielzahl sicher interessanter Fragestellungen im Hinblick auf die Folgen des Tabakkonsums aufgrund begrenzter Ressourcen nicht dezidiert erforscht werden können. Gerade vor diesem Hintergrund begrüße ich es, dass auch die WHO, ebenso wie auch die Europäische Union, mit eigenen Publikationen auf diesem weiten Feld tätig wird. (...)

(...) europäische Spielzeugrichtlinie. Eine solche Anscheinswaffe ist nicht waffenscheinpflichtig, es Bedarf keiner Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Waffengesetz. (...)

(...) Trotzdem darf es jedoch kein Tabu sein, auch auf Gewalt durch ausländische Mitmenschen im eigenen Umfeld hinzuweisen, wenn diese vorhanden ist. In konkreten Fällen, wenn z.B. in bestimmten Situationen Angst geschürt wird, muss eingegriffen werden, dabei ist aber nicht in erster Linie wichtig, welche Nationalität die gewaltbereiten Gruppenmitglieder haben. (...)

(...) die Antwort von Frau Zypries ist zutreffend, meine Erlärungen aber auch. Der Richtervorbehalt bezieht sich auf Verkehrsdaten, nicht auf Bestandsdaten. Das war immer so und ändert sich nicht. (...)