Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Thomas Oppermann | SPD | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Marieluise Beck | DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt | |
Volker Kröning | SPD | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt | |
Axel Troost | DIE LINKE | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Bernd Neumann | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt | |
Uwe Beckmeyer | SPD | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Nicht beteiligt | |
Ernst Bahr | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I | Nicht beteiligt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I | Dagegen gestimmt | |
Jens Koeppen | CDU/CSU | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Markus Meckel | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Angelika Krüger-Leißner | SPD | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Petra Bierwirth | SPD | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Dagmar Enkelmann | DIE LINKE | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Nicht beteiligt | |
Diana Golze | DIE LINKE | 60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dagegen gestimmt | |
Margrit Spielmann | SPD | 60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Andrea Voßhoff | CDU/CSU | 60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Heinz Lanfermann | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Andrea Wicklein | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Katherina Reiche | CDU/CSU | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Peter Danckert | SPD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dafür gestimmt | |
Jörg Vogelsänger | SPD | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Lothar Bisky | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Nicht beteiligt | |
Cornelia Behm | DIE GRÜNEN | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Steffen Reiche | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Nicht beteiligt |
Die EU-geführte Operation ATALANTA soll die vor der Küste von Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen. Hierzu sei die somalische Übergangsregierung gegenwärtig nicht in der Lage, heißt es im Antrag der Bundesregierung.
Bei der Operation ATALANTA handelt es sich um ein robustes Mandat, das die Soldatinnen und Soldaten ermächtigt, "alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen". Zum Auftrag der max. 1.400 deutschen Streitkräfte gehören: Schutz für die Schiffe des UN-Welternährungsprogramms unter anderem "durch die Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe" im Einzelfall und bei Bedarf Schutz von zivilen Schiffen im Operationsgebiet, Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias, einschließlich der somalischen Hoheitsgewässer, die Gefahren des Seeverkehrs darstellen Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, "einschließlich des Einsatzes von Gewalt", zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, "die im Operationsgebiet begangen werden könnten" "Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die in Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben" sowie Beschlagnahme der Seeräuberschiffe, der Ausrüstung und der erbeuteten Güter. Diese Maßnahmen erfolgen mit Hinblick auf die eventuelle Strafverfolgung durch Deutschland, andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aufnahmebereite und zur Strafverfolgung bereite Drittstaaten.
Das Einsatzgebiet der Operation ATALANTA umfasst ein Gebiet bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und seiner Nachbarländer. Rechtsgrundlage des Mandats ist u.a. das allgemeine Völkerrecht, das UN-Seerechtsübereinkommen, diverse UN-Resolutionen sowie ein Beschluss der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den zwölfmonatigen Einsatz der deutschen Soldatinnen und Soldaten belaufen sich auf 45 Mio. Euro.
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